
BEWERTUNGSVERFAHREN
aller Verleihungen der DAA von A-Z
1. Jury
Die Jury ist bei ihrer Entscheidungsfindung ausschließlich an die Richtlinien der DAA gebunden. Eine Weisungsbefugnis der DAA gegenüber den Jury - Mitgliedern besteht nicht. Ausgenommen hiervon ist das Recht des Präsidiums, die Jury zur Begutachtung bestimmter Nominierten zu veranlassen. Im übrigen hat sich die DAA jeder Einflussnahme auf die Entscheidungen der Jury zu enthalten.
2. Hörerwahl
In einzelnen Kategorien werden Hörerwahlen in Zusammenarbeit mit Radiosendern angestrebt. In diesen Kategorien ist der Preis ein reiner Publikumspreis, das heißt, der Abschluss der Hörerwahl ist allein entscheidend. Die Hörerwahl muss sechs Monate vor der Preisverleihung beginnen und drei Monate vorher abgeschlossen sein.
3. TV Zuschauerwahl
In einzelnen Kategorien werden Zuschauerwahlen in Zusammenarbeit mit TV - Sendern angestrebt. In diesen Kategorien ist der Preis ein reiner Publikumspreis, das heißt, der Abschluss der Zuschauerwahl ist allein entscheidend. Die Zuschauerwahl muss sechs Monate vor der Preisverleihung beginnen und drei Monate vorher abgeschlossen sein.
4. Leserwahl
In einzelnen Kategorien werden Leserwahlen von Zeitschriften angestrebt. Hierfür gilt dieselbe Entscheidungsfindung wie beim Zuschauer/Hörervoting. Die Leserwahl muss sechs Monate vor der Preisverleihung beginnen und drei Monate vorher abgeschlossen sein.
5. Televoting
Bei den Kategorien, bei denen das Televoting zum Einsatz kommt, ist der Preis ein reiner Publikumspreis. Das heißt, der Abschluss des Televotings ist allein entscheidend. Das Televoting muss sechs Monate vor der Preisverleihung beginnen und drei Monate vorher abgeschlossen sein.
6. Onlinevoting
Bei den Kategorien, bei denen das Onlinevoting zum Einsatz kommt, wird der Abschluss des Onlinevotings mit seinen vorgegebenen 50% zu der Ermittlung der Preisgewinner bewertet, der Jury vorgelegt und fließt so in die Bewertung mit ein.
7. Media Control
In verschiedenen Kategorien wird in Zusammenarbeit mit Media Control der Preisträger ermittelt. Die Listen werden 6 Monate vor der Verleihung veröffentlicht.
8. Das Präsidium
Die Diamond Awards Association behält sich vor, einzelne Sonderpreise je nach Aktualität (z.B. bei einem plötzlichen “Comeback des Jahres“ kurz vor der Preisverleihung o. ä.) kurzfristig selbst zu bestimmen.
9. Rechtsweg
Gegen alle oben aufgeführten möglichen Bewertungsverfahren Entscheidungen (1-8) des Präsidiums sowie gegen die sonstigen Verleihungsbeschlüsse der DAA ist der Rechtsweg ausgeschlossen.


